Impressum

The ALSIX portfolio reflects our 15+ years of experience in academic RF coil research and application-driven product design.

ALSIX GmbH

Stättermayergasse 7/11, A-1150 Wien
E-Mail: info@alsix.at
Internet: www.alsix.at
Geschäftsführer: Gerald Pressl

Sitz und Amtsgericht

Handelsgericht Wien FN 535642i
UID-Nr. ATU75678768

Haftungsausschluss

Die ALSIX GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass alle Angaben auf dieser Website richtig und immer aktuell sind. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle, übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte der Seiten, die auf diese Website direkt oder indirekt verweisen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, auch gelten sie nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Urheberrecht

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Web design

Fotos von ALSIX GmbH und Adobe Stock.
Webdesign von

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALSIX GmbH (nachfolgend ALSIX genannt), Stättermayergasse 7/11, 1150 Wien, FN535642i des Firmenbuches des Handelsgericht Wien

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ALSIX abgeändert oderausgeschlossen werden. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ALSIX ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten die AGB von ALSIX als akzeptiert.
1.2. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nur insoweit, als ihnen nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
1.3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, ein Anbot(=Bestellung/Auftrag) abzugeben.
2.2. Ein Vertrag zwischen ALSIX und dem Kunden kommt nach Eingang der Bestellung/Auftrag durch Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ALSIX oder durch Übergabe respektive Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, alle Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Für ALSIX verbindliche Willenserklärungen können nur von zur Vertretung nach außen berufenen Personen abgegeben werden.
2.3. Es steht ALSIX frei, Bestellungen/Aufträge des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne dass ALSIX die dem Kunden allenfalls dadurch entstandenen/entstehenden Aufwendungen und Schäden zu ersetzen hat.
2.4. ALSIX ist berechtigt, Bestellungen des Kunden auch nur teilweise - dies teilt ALSIX dem Kunden in der Auftragsbestätigung mit - anzunehmen, sofern die Teillieferung/Teilleistung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Bei Teillieferungen/Teilleistungen hat der Kunde lediglich das auf die übergebenen/gelieferten Waren/erbrachten Leistungen entfallende Entgelt zu bezahlen.

3. Angaben und Preise

3.1. Angaben egal welcher Art – dies betrifft insbesondere Preise, Mengen, Beschreibungen, Abbildungen, Daten etc. –sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich allfälliger Fehler, insbesondere Druck- und Satzfehler.
3.2. Alle angegebenen Preise beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne und verstehen sich netto ab Standort des Lieferwerkes, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der in dem Zeitpunkt der Leistungserbringung tatsächlich anfallenden Kosten für Versand, Verpackung, Versicherung und Nachnahmegebühren.
3.3. Ändern sich zwischen Auftragserteilung und Ausführung oder im Falle eines Rahmenvertrages für fortlaufende Liefer- bzw. Bearbeitungstätigkeit die Preise, insbesondere durch eine Erhöhung von Steuern, Löhnen, Abgaben, Zöllen, Rohstoffpreisen, Kollektivvertragslöhnen oder Energiekosten, ist ALSIX berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen. Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand von kundenseitig allenfalls beigestellten Materialien entstehen, werden von ALSIX gesondert in Rechnung gestellt.

4. Lieferfristen, Lieferung

4.1. Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, ALSIX wird diese aber mit Maßgabe der folgenden Bestimmungen so präzise wie möglich einhalten.
4.2. Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern in diesem Zeitpunkt alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunden alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, beginnt die angegebene Lieferzeit erst nach Vorliegen aller zuvor wiedergegebenen Voraussetzungen zu laufen.
4.3. Die Einhaltung der Lieferfrist steht auch unter der Voraussetzung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Angegebene Lieferfristen verlängern sich auch um jene Zeiträume während der ALSIX ohne Verschulden an der Leistung gehindert ist wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt, Maschinenausfälle oder Streiks. Eine sich abzeichnende Verzögerung teilt ALSIX dem Kunden sobald als möglich mit.
4.4. Eine angegebene Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Kunden mitgeteilt worden ist.
4.5. ALSIX ist zu Lieferungen in Teilen berechtigt, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist und dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Sollte ALSIX den Auftrag in mehreren Teillieferungen erfüllen, wirkt sich eine allfällige Mangelhaftigkeit einer Teillieferung nicht auf den Gesamtvertrag aus und berechtigt den Kunden nicht zur Auflösung des Gesamtvertrages.

5. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme

5.1. Die Erfüllung der mit ALSIX zustande gekommenen Verträge erfolgt – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist - durch Übergabe der Ware in den Geschäftsräumlichkeiten von ALSIX bzw. durch Übergabe an den Frachtführer.
5.2. Mangels abweichender Vereinbarung bestimmt ALSIX den Transportweg und die Transportmittel ohne Verantwortung für den billigsten oder schnellsten Weg. Die Transportkosten ebenso wie die Kosten einer abgeschlossenen Transportversicherung trägt der Kunde.
5.3. Die Gefahr der Beschädigung oder des Unterganges der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Firmengeländes von ALSIX auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über.
5.4. Die gelieferten Waren sind sofort bei Übernahme auf Transportschäden zu prüfen und deren Vorliegen zu dokumentieren. ALSIX wird den Kunden bei der Geltendmachung allfälliger Ansprüche gegen den Transporteur angemessen unterstützen.
5.5. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die von ALSIX nicht zumindest grob fahrlässig verschuldet hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf ihn über.
5.6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er eine für die Ausführung notwendige Mitwirkung, hat er ALSIX alle durch diese Verzögerung entstandenen Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder eines Unterganges der Ware in dem Zeitpunkt des Beginns des Annahmeverzuges auf den Kunden über.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Die Zahlung des Kaufpreises hat – sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind von dem Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu bezahlen, sofern ALSIX nicht einen höheren Schaden etwa durch Darlehensaufnahme erleidet – in diesem Fall hat der Kunden ALSIX diesen Schaden zu ersetzen.
6.2. ALSIX behält sich vor, Lieferungen nur gegen Leistung einer Anzahlung oder vollständiger Vorauszahlung oder Zahlung per Nachnahme vorzunehmen.
6.3. Sollten Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden deutlich mindern ist ALSIX – sollte der Kunde nicht bereit sein, ausreichende Sicherheiten zur Verfügung zu stellen oder eine vollständige Vorauszahlung ablehnen - auch zum Vertragsrücktritt berechtigt. In diesem Fall stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber ALSIX zu.
6.4. Der Abzug eines Skontos ist nur dann zulässig, wenn ein Skonto schriftlich vereinbart worden ist. Wechsel und Schecks werden von ALSIX nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Akzeptanz seitens ALSIX und nur zahlungshalber angenommen.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung

7.1. Ein Recht zur Aufrechnung von Ansprüchen von ALSIX mit von dem Kunden behaupteten Gegenforderungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt, von ALSIX anerkannt worden ist oder in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung von ALSIX steht.
7.2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden grundsätzlich nicht zu, außer zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen ein solches Recht vor.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Bruttokaufpreises zuzüglich aller Verzugszinsen, Nebengebühren und allfälliger Rechtsverfolgungskosten im alleinigen Eigentum von ALSIX. Noch nicht vollständig bezahlte Waren darf der Kunde ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von ALSIX weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergeben, verpfänden oder verarbeiten.
8.2. Wird die gelieferte Ware von dem Kunden bearbeitet oder verarbeitet, verbleibt sie dennoch bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ALSIX. In den Fällen, in denen die von ALSIX gelieferte Ware mit Waren verarbeitet werden, die nicht im Eigentum von ALSIX stehen oder in denen Waren verschiedener Eigentümer untrennbar vermischt werden, steht ALSIX das Eigentum an der Gesamtware in dem Verhältnis zu, in dem der Wert der von ALSIX gelieferten Ware zum Wert der Gesamtware steht.
8.3. Für den Fall der Weiterveräußerung der von ALSIX gelieferten Waren vor vollständiger Bezahlung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen den Dritten in Höhe des Wertes der von ALSIX gelieferten Waren ab; ALSIX akzeptiert diese Abtretung. Der Wert der von ALSIX gelieferten Ware entspricht dem Bruttoverkaufspreis an den Kunden zuzüglich 10% z.B. für Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.
8.4. Im Falle der Pfändung der Waren durch einen Gläubiger des Kunden oder für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist der Kunden verpflichtet, ALSIX dies unverzüglich schriftlich unter Angabe aller relevanten Daten, bekanntzugeben. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen die in diesem Absatz genannten Verpflichtungen hat der Kunden ALSIX für alle Schäden und Aufwendungen, die durch das Zuwiderhandeln entstehen, schadlos zu halten.

9. Nutzungsberechtigung, Rechte an Software

9.1. An der von ALSIX an den Kundenübergebenen/gelieferten Software einschließlich der dazugehörenden Dokumentation und aller Standardanpassungen an neue Versionen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch eingeräumt. Das Nutzungsrecht kann von ALSIX jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt.
9.2. Der Kunde darf die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALSIX weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, rekonstruieren oder sonst Verfahren anwenden, um den Quellcode der Software zu ermitteln oder Informationen über die Konzeption oder die Erstellung der Software zu erlangen.
9.3. Der Kunde stellt sicher, dass die Software einschließlich der Dokumentation nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ALSIX an Dritte gelangt. Kopien dürfen nur zu Archivzwecken, zur Datensicherung oder zur Behebung von Fehlern angefertigt werden.
9.4. Im Fall einer Weiterveräußerung der Software ist ALSIX der Erwerber namentlich zu nennen; zudem hat der Kunde die in diesem Punkt wiedergegebenen Verpflichtungen auf den Erwerber bei sonstiger Verpflichtung zum Schadenersatz zu überbinden.
9.5. Die Rechte an der Software, den Dokumentationen und Standardanpassungen einschließlich aller Urheber- und sonstiger Schutzrechte verbleiben ausschließlich bei ALSIX oder dem Softwarehersteller. Diese Rechte werden weder ganz noch teilweise an den Kunden oder einen Dritten übertragen.

10. Gewährleistung

10.1. Der Kunde hat die ihm übergebenen/gelieferten Waren unverzüglich bei Übergabe auf Vollständigkeit und äußere Mängel zu überprüfen und Unvollständigkeiten und äußere Mängel bei sonstigem Verlust aller Ansprüche (Gewährleistungsansprüche, des Rechtes auf Schadenersatz aus diesem Mangel und der Irrtumsanfechtung) unverzüglich dem Lieferanten gegenüber zu rügen und auf dem Lieferschein zu vermerken.
10.2. Der Kunde hat die ihm übergebenen/gelieferten Waren und erbrachten Leistungen nach Übergabe unverzüglich auf sonstige Mängel zu untersuchen und allfällige Mängel binnen einer Frist von drei Werktagen ausschließlich schriftlich bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegenüber ALSIX zu rügen. 10.3. Im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge hat der Kunde ALSIX über Aufforderung die Möglichkeit zu geben, die Ware jederzeit zu besichtigen und die behauptete Mangelhaftigkeit zu überprüfen, dies bei sonstigem Verlust aller Ansprüche.
10.4. Arbeiten des Kunden an der gelieferten Ware führen ebenso wie allenfalls von dem Kunden vorgenommene Mängelbehebungsversuche zum Verlust aller Ansprüche.
10.5. Sollte der Versand im Auftrag des Kunden an eine dritte Person erfolgen, treffen die zuvor wiedergegebenen Verpflichtungen neben dem Kunden auch den Dritten.
10.6. Bei berechtigten Mängelrügen ist ALSIX berechtigt, nach eigener Wahl die Mängel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Ist die Mängelbehebung unmöglich oder untunlich oder ist ALSIX nicht in der Lage eine gleichwertige mängelfreie Ware zu liefern/Dienstleistung zu erbringen, ist der Kunde zur Preisminderung oder, wenn es sich nicht nur um geringfügige Mängel handelt, zur Wandelung berechtigt. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und des KSchG.

11. Schadensersatz und Haftung

11.1. Für direkte Schäden jeder Art – ausgenommen Personenschäden – einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängeln haftet ALSIX nur, soweit ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben.
11.2. Eine Haftung von ALSIX für indirekte Schäden, Seitenschäden und sonstige Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
11.3. Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen sind jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden mit dem Auftragswert limitiert.
11.4. Die Ansprüche aus der Produkthaftung werden hierdurch nicht berührt.

12. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

12.1. Der Kunden stimmt zu, dass die Verwendung der in seiner Bestellung/in dem Kaufvertrag angeführten Daten über ihn für Zwecke der Datenverarbeitung, Buchhaltung und Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung der Bestellung und des Zahlungsverkehrs verwendet.
12.2. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn dies für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist, der Kunden zugestimmt hat oder zwingende gesetzliche Bestimmungen die Preisgabe erfordern.
12.3. Der Kunden ist damit einverstanden, über aktuelle Produkte und Leistungen von ALSIX per E-Mail informiert zu werden; diese Zustimmung kann der Kunden jederzeit schriftlich widerrufen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

13.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz von ALSIX. Gerichtstand für alle Streitigkeiten zwischen ALSIX und dem Kunden ist das für Handelssachen in Wiener Neustadt zuständige Gericht.
13.2. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

14. Verbrauchergeschäfte

Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten sie unter Berücksichtigung der Bestimmungen des KSchG und des ABGB. Sofern Bestimmungen dieser AGB im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des KSchG stehen, gelten die jeweiligen gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen – die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB wird dadurch nicht berührt.

15. Ausländische Kunden

Für Kunden, deren Bestellung aus Österreich in ein anderes Land exportiert werden soll, gelten grundsätzlich die Bestimmungen dieser AGB jedoch mit folgender Maßgabe:
15.1. bereits bei der Bestellung hat der Kunde seine UID-Nummer anzugeben – sollte dies unterbleiben oder kein Steuerabkommen bestehen, stellt ALSIX die österreichische Umsatzsteuer in Rechnung und der Kunde hat den Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer zu bezahlen;
15.2. der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Ausfuhr aus Österreich, dem Transport und der Einfuhr im Bestimmungsland stehenden Kosten, Steuern, Abgaben und Aufwendungen zu tragen;
15.3. bei Lieferungen, die zu verzollen sind, obliegt die Verzollung ausschließlich dem Kunden, der auch die Kosten dafür zu tragen hat;
15.4. sollte eine Zertifizierung der von dem Kunden gekauften Produkte notwendig sein, obliegt die Erlangung der Zertifizierung ausschließlich dem Kunden, der auch die Kosten dafür zu tragen hat. Die für die Erlangung der Zertifizierung allenfalls notwendigen Produktdaten und Informationen stellt ALSIX dem Kunden gegebenenfalls zur Verfügung, diesen Zusatzaufwand hat der Kunde zu tragen;
15.5. sollte für die Ausfuhr eine Exportlizenz erforderlich sein, hat der Kunde auf seine Kosten eine solche zu beschaffen respektive ALSIX die Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erwirkung einer Exportlizenz zu ersetzen;
15.6. die Übergabe an den Kunden erfolgt wie auch der Gefahrenübergang gemäß Incoterms 2020 EXW (ex works).

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

Datenschutzerklärung

1. Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über dieArt, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Datendurch den verantwortlichen Anbieter ALSIX GmbH, Stättermayergasse 7, 1150 Wien, info@alsix.at auf dieser Website (im folgenden “Angebot”) auf.

2. Zugriffsdaten, Server-Logfiles

2.1. Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Server-Logfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
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3. Umgang mit personenbezogenen Daten

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3.3. Teilweise bedienen wir uns externer Dienstleister, um ihre Daten zu verarbeiten. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an unsere Weisungen gebunden und werden von uns regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister werden diese Daten nicht an Dritte weitergeben.

4. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

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7. Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen

Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Sie können sich jederzeit über eine der oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.